2. Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung
2.1
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing, Protokoll oder der Projektvereinbarung. Leistungen darüber hinaus werden nicht geschuldet. Änderungs- und Erweiterungswünsche des*der Auftraggeber:in nach Projektbeginn gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten.
2.2
Geschuldet sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Kommunikationsdesign– und/oder digitalen Designleistungen. Diese können insbesondere die Konzeption, Entwicklung und Gestaltung von Markenauftritten, Corporate-Design-Systemen, Kampagnenkonzepten, Key Visuals, Layouts, Editorial-Designs, Reinzeichnungen, Produktionsdaten, Infografiken, Illustrationen, Präsentationen, Verpackungen und Werbemitteln sowie die Konzeption, Beratung, Informationsarchitektur, UX-Konzeption, Wireframes, User-Interface-Design, Prototypen, Websites, Landingpages, Webshops, Apps, Social-Media-Designs, Social-Media-Templates und -Assets, Templates, Motion-Designs, Screendesigns, Designsysteme, Newsletter, Bannern sowie sonstige analoge oder digitale Kommunikations- und Interaktionsmittel umfassen.
2.3
Die Robin Branding GmbH schuldet die Übergabe der Arbeitsergebnisse in einer Form, die die vertraglich vorausgesetzte Nutzung oder Herstellung der vereinbarten Kommunikationsmittel ermöglicht. Die Herausgabe offener, editierbarer oder veränderbarer Arbeitsdateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.Eine technische Umsetzung, Programmierung, Implementierung, Veröffentlichung, Migration, Konfiguration, Suchmaschinenoptimierung, Barrierefreiheitsprüfung, Betreuung, Pflege, Wartung, Aktualisierung oder sonstige fortlaufende Leistung ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.4
Die folgenden Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten:
Kommunikationsdesign
(1) Texterstellung, redaktionelle Leistungen, Übersetzungen, Lektorat oder sonstige Copywriting-Leistungen,
(2) Foto-, Video-, Audio-, Animations- oder sonstige Content-Produktionen,
(3) technische Umsetzung, Programmierung, Implementierung, Veröffentlichung oder laufende Betreuung digitaler Anwendungen,
(4) Druckabwicklung, Produktionsüberwachung, Ausschreibung, Einholung oder Prüfung von Angeboten Dritter,
(5) Media-Planung, Media-Buchung, Community-Management oder laufende Content-Betreuung,
(6) rechtliche, datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder sonstige regulatorische Prüfung der Leistungen,
(7) Prüfung, Auditierung oder Zertifizierung von Barrierefreiheit,
(8) Prüfung, Dokumentation oder Compliance-Bewertung des Einsatzes KI-gestützter Werkzeuge oder Systeme,
(9) laufende Pflege, Aktualisierung, Adaption oder Weiterentwicklung bereits erstellter Leistungen,
(10) Erwerb von Lizenzen Dritter sowie die Rechteklärung an Fremdmaterialien.
Digitales Design
(1) laufende technische und inhaltliche Pflege digitaler Produkte und Auftritte, insbesondere Updates, Wartung und Support
(2) technische Umsetzung, Programmierung, Implementierung, Deployment und Live-Schaltung
(3) Bereitstellung, Vermittlung oder Verwaltung von Hosting, Servern, Domains, E-Mail-Diensten oder sonstiger technischer Infrastruktur
(4) Einrichtung, Konfiguration oder Betreuung von Content-Management-Systemen, Shopsystemen, Drittplattformen, App-Stores, Social-Media-Kanälen oder Schnittstellen zu Drittsystemen
(5) Content-Erstellung, insbesondere Texterstellung, Bildbearbeitung, Foto-, Video-, Audio- oder Animationsproduktion, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist
(6) Erwerb, Verwaltung oder Verlängerung von Drittanbieter-Lizenzen, insbesondere für Software, Fonts, Stockmaterial, Templates, Plugins oder sonstige Fremdleistungen
(7) Herausgabe bearbeitbarer oder unverschlüsselter Arbeitsdateien, Quellcodes, Projektdateien, Designsystem-Dateien oder sogenannter »offener« Dateien
(8) Schulungen, Einweisungen, Dokumentationen sowie die Übergabe von Editier- oder Administrationszugängen
(9) rechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfung der Leistungen sowie Prüfung auf wettbewerbs-, kennzeichnungs-, urheber-, plattform- oder medienrechtliche Zulässigkeit
2.5
Die Robin Branding GmbH ist, falls nicht anders vereinbart, zu maximal zwei Korrekturrunden je abnahmefähigem Konzeptions-, Entwurfs-, Ausarbeitungs-, Produktions-, Prototypen- oder Designstand verpflichtet. Der*Die Auftraggeber:in hat Änderungswünsche gebündelt mitzuteilen.
2.6
Die Leistungserbringung der Robin Branding GmbH ist an die Mitwirkungspflichten des*der Auftraggeber:in gekoppelt. Der*Die Auftraggeber:in hat alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Entscheidungen, Zugänge, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
2.7
Der*Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, ihm*ihr vorgelegte Entwürfe, Zwischenergebnisse, Konzepte, Prototypen, Texte, Inhalte, Freigabestände oder sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb einer von Robin Branding GmbH gesetzten angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben.
2.8
Hält die Robin Branding GmbH Briefings, Besprechungen oder sonstige Abstimmungen in einem Protokoll fest, hat der*die Auftraggeber:in Einwände gegen dessen Inhalt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang, in Textform mitzuteilen. Erfolgt kein rechtzeitiger Widerspruch, gilt das Protokoll als Grundlage der weiteren Leistungserbringung.
2.9
Verzögerungen, Mehraufwand und sonstige Nachteile, die auf verspäteter, unvollständiger oder unterlassener Mitwirkung des*der Auftraggeber:in beruhen, gehen nicht zu Lasten der Robin Branding GmbH. Vereinbarte Ausführungs- und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.
2.10
Leistungen für Plattformen und Systeme Dritter erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden technischen Vorgaben, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen und Freigabeprozesse dieser Drittanbieter. Änderungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs der Robin Branding GmbH und können Anpassungen oder Mehrleistungen erforderlich machen.
2.11
Der*Die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die von dem*der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Vorlagen und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder im erforderlichen Umfang genutzt werden dürfen. Der*Die Auftraggeber:in ist für die Rechtmäßigkeit der von dem*der Auftraggeber:in bereitgestellten Inhalte verantwortlich.