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Robin Branding

Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG) der Robin Branding GmbH für Kommunikationsdesign und Digitale Designleistungen

1. Allgemeines

1.1

Für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen und digitale Designleistungen zwischen der Robin Branding GmbH und dem*der Auftraggeber:in gelten ausschließlich diese AVG. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des*der Auftraggeber:in finden keine Anwendung.

1.2

Dies gilt auch dann, wenn die Robin Branding GmbH Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des*der Auftraggeber:in ausführt.

1.3

Abweichungen von diesen AVG bedürfen der Vereinbarung in Textform.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsdurchführung

2.1

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing, Protokoll oder der Projektvereinbarung. Leistungen darüber hinaus werden nicht geschuldet. Änderungs- und Erweiterungswünsche des*der Auftraggeber:in nach Projektbeginn gelten als Zusatzleistungen und sind gesondert zu vergüten.

2.2

Geschuldet sind ausschließlich die vertraglich vereinbarten Kommunikationsdesign– und/oder digitalen Designleistungen. Diese können insbesondere die Konzeption, Entwicklung und Gestaltung von Markenauftritten, Corporate-Design-Systemen, Kampagnenkonzepten, Key Visuals, Layouts, Editorial-Designs, Reinzeichnungen, Produktionsdaten, Infografiken, Illustrationen, Präsentationen, Verpackungen und Werbemitteln sowie die Konzeption, Beratung, Informationsarchitektur, UX-Konzeption, Wireframes, User-Interface-Design, Prototypen, Websites, Landingpages, Webshops, Apps, Social-Media-Designs, Social-Media-Templates und -Assets, Templates, Motion-Designs, Screendesigns, Designsysteme, Newsletter, Bannern sowie sonstige analoge oder digitale Kommunikations- und Interaktionsmittel umfassen.

2.3

Die Robin Branding GmbH schuldet die Übergabe der Arbeitsergebnisse in einer Form, die die vertraglich vorausgesetzte Nutzung oder Herstellung der vereinbarten Kommunikationsmittel ermöglicht. Die Herausgabe offener, editierbarer oder veränderbarer Arbeitsdateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.Eine technische Umsetzung, Programmierung, Implementierung, Veröffentlichung, Migration, Konfiguration, Suchmaschinenoptimierung, Barrierefreiheitsprüfung, Betreuung, Pflege, Wartung, Aktualisierung oder sonstige fortlaufende Leistung ist nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

2.4

Die folgenden Leistungen sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten:
Kommunikationsdesign

(1) Texterstellung, redaktionelle Leistungen, Übersetzungen, Lektorat oder sonstige Copywriting-Leistungen,
(2) Foto-, Video-, Audio-, Animations- oder sonstige Content-Produktionen,
(3) technische Umsetzung, Programmierung, Implementierung, Veröffentlichung oder laufende Betreuung digitaler Anwendungen,
(4) Druckabwicklung, Produktionsüberwachung, Ausschreibung, Einholung oder Prüfung von Angeboten Dritter,
(5) Media-Planung, Media-Buchung, Community-Management oder laufende Content-Betreuung,
(6) rechtliche, datenschutzrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder sonstige regulatorische Prüfung der Leistungen,
(7) Prüfung, Auditierung oder Zertifizierung von Barrierefreiheit,
(8) Prüfung, Dokumentation oder Compliance-Bewertung des Einsatzes KI-gestützter Werkzeuge oder Systeme,
(9) laufende Pflege, Aktualisierung, Adaption oder Weiterentwicklung bereits erstellter Leistungen,
(10) Erwerb von Lizenzen Dritter sowie die Rechteklärung an Fremdmaterialien.
Digitales Design

(1) laufende technische und inhaltliche Pflege digitaler Produkte und Auftritte, insbesondere Updates, Wartung und Support
(2) technische Umsetzung, Programmierung, Implementierung, Deployment und Live-Schaltung
(3) Bereitstellung, Vermittlung oder Verwaltung von Hosting, Servern, Domains, E-Mail-Diensten oder sonstiger technischer Infrastruktur
(4) Einrichtung, Konfiguration oder Betreuung von Content-Management-Systemen, Shopsystemen, Drittplattformen, App-Stores, Social-Media-Kanälen oder Schnittstellen zu Drittsystemen
(5) Content-Erstellung, insbesondere Texterstellung, Bildbearbeitung, Foto-, Video-, Audio- oder Animationsproduktion, soweit diese nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist
(6) Erwerb, Verwaltung oder Verlängerung von Drittanbieter-Lizenzen, insbesondere für Software, Fonts, Stockmaterial, Templates, Plugins oder sonstige Fremdleistungen
(7) Herausgabe bearbeitbarer oder unverschlüsselter Arbeitsdateien, Quellcodes, Projektdateien, Designsystem-Dateien oder sogenannter »offener« Dateien
(8) Schulungen, Einweisungen, Dokumentationen sowie die Übergabe von Editier- oder Administrationszugängen
(9) rechtliche oder datenschutzrechtliche Prüfung der Leistungen sowie Prüfung auf wettbewerbs-, kennzeichnungs-, urheber-, plattform- oder medienrechtliche Zulässigkeit

2.5

Die Robin Branding GmbH ist, falls nicht anders vereinbart, zu maximal zwei Korrekturrunden je abnahmefähigem Konzeptions-, Entwurfs-, Ausarbeitungs-, Produktions-, Prototypen- oder Designstand verpflichtet. Der*Die Auftraggeber:in hat Änderungswünsche gebündelt mitzuteilen.

2.6

Die Leistungserbringung der Robin Branding GmbH ist an die Mitwirkungspflichten des*der Auftraggeber:in gekoppelt. Der*Die Auftraggeber:in hat alle zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben, Entscheidungen, Zugänge, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

2.7

Der*Die Auftraggeber:in ist verpflichtet, ihm*ihr vorgelegte Entwürfe, Zwischenergebnisse, Konzepte, Prototypen, Texte, Inhalte, Freigabestände oder sonstige Arbeitsergebnisse innerhalb einer von Robin Branding GmbH gesetzten angemessenen Frist zu prüfen und freizugeben.

2.8

Hält die Robin Branding GmbH Briefings, Besprechungen oder sonstige Abstimmungen in einem Protokoll fest, hat der*die Auftraggeber:in Einwände gegen dessen Inhalt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang, in Textform mitzuteilen. Erfolgt kein rechtzeitiger Widerspruch, gilt das Protokoll als Grundlage der weiteren Leistungserbringung.

2.9

Verzögerungen, Mehraufwand und sonstige Nachteile, die auf verspäteter, unvollständiger oder unterlassener Mitwirkung des*der Auftraggeber:in beruhen, gehen nicht zu Lasten der Robin Branding GmbH. Vereinbarte Ausführungs- und Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

2.10

Leistungen für Plattformen und Systeme Dritter erfolgen auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden technischen Vorgaben, Schnittstellen, Nutzungsbedingungen und Freigabeprozesse dieser Drittanbieter. Änderungen durch Drittanbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs der Robin Branding GmbH und können Anpassungen oder Mehrleistungen erforderlich machen.

2.11

Der*Die Auftraggeber:in stellt sicher, dass die von dem*der Auftraggeber:in zur Verfügung gestellten Inhalte, Daten, Vorlagen und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder im erforderlichen Umfang genutzt werden dürfen. Der*Die Auftraggeber:in ist für die Rechtmäßigkeit der von dem*der Auftraggeber:in bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

3. Vergütung

3.1

Sämtliche Leistungen der Robin Branding GmbH sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Es gilt die im Angebot, Briefing, Protokoll oder in der Projektvereinbarung genannte Vergütung. Im Zweifel wird die übliche Taxe nach dem Vergütungstarifvertrag für Designleistungen (VTV Design) geschuldet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) abgeschlossen wurde.

3.2

Jeder Auftrag, der die Gestaltung eines Artefaktes beinhaltet, zielt auch auf die Einräumung von Nutzungsrechten ab. Daher setzt sich die Vergütung regelmäßig, jedoch vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus dem Honorar für die gestalterische Designleistung (Entwurfshonorar) und der Einräumung des Nutzungsumfangs (Nutzungshonorar) zusammen.
Der im Vergütungstarifvertrag Design (VTV Design) definierte Nutzungsfaktor wird mit dem Entwurfshonorar multipliziert. Je eingeschränkter die Nutzung, desto geringer die Kosten:
Nutzerkreis
nicht exklusiv 0,2
exklusiv 1
Nutzungsgebiet
regional 0,1
national D-A-CH 0,3
Nutzungsdauer
europaweit 1
weltweit 2,5
1 Jahr 0,1
5 Jahre 0,3
Nutzungsumfang
10 Jahre 0,5
unbegrenzt 1,5
gering 0,1
mittel 0,3
groß 0,7
umfangreich 1
Weitergehende Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Robin Branding GmbH und sind gesondert zu vergüten.

3.3

Legt die Robin Branding GmbH dem*der Auftraggeber:in mehrere Entwürfe, Konzepte, Varianten, Ausarbeitungsstände oder Gestaltungsstände vor, werden Nutzungsrechte nur an den ausdrücklich ausgewählten und zur Nutzung freigegebenen Arbeitsergebnissen eingeräumt. An nicht ausgewählten Entwürfen und Zwischenständen werden keine Nutzungsrechte übertragen.

3.4

Zusatzleistungen sowie Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche, zusätzliche Korrekturrunden, Mehraufwand infolge geänderter Vorgaben, Datenmigrationen, zusätzliche Abstimmungsschleifen, Schulungen, Produktionsbegleitung sowie Leistungen, die aufgrund verspäteter oder unzureichender Mitwirkung des*der Auftraggeber:in erforderlich werden.

3.5

Vorschläge, Briefings, Weisungen, Freigaben, Änderungswünsche oder sonstige Mitarbeit des*der Auftraggeber:in oder seiner*ihrer Mitarbeitenden haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

3.6

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der*die Auftraggeber:in zu vertreten hat, so kann die Robin Branding GmbH eine angemessene Anpassung der Vergütung verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

3.7

Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

3.8

Die Robin Branding GmbH ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teilleistungen Teilrechnungen zu stellen.

4. Zahlungsbedingungen, Abnahme

4.1

Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden 30 % der vereinbarten Vergütung mit Auftragserteilung, weitere 30 % mit Vorlage bzw. Bereitstellung eines vereinbarten Zwischenstands oder der finalen Arbeitsergebnisse und die verbleibenden 40 % mit Abnahme fällig.

4.2

Der*Die Auftraggeber:in hat die erbrachten Leistungen nach Bereitstellung innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen und abzunehmen, soweit sie vertragsgemäß erbracht wurden. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

4.3

Die Robin Branding GmbH kann dem*der Auftraggeber:in nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und verweigert der*die Auftraggeber:in die Abnahme nicht unter Benennung mindestens eines Mangels in Textform, gilt die Leistung als abgenommen.

4.4

Gestalterische und künstlerische Entscheidungen der Robin Branding GmbH, die sich im Rahmen der vereinbarten Vorgaben und des ihr zustehenden Gestaltungsspielraums halten, stellen für sich genommen keinen Mangel dar und dürfen nicht zu einer Verweigerung der Abnahme führen.

4.5

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann die Robin Branding GmbH bei Rechtsgeschäften, an denen ein*e Verbraucher:in nicht beteiligt ist, die gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein*e Verbraucher:in beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

4.6

Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Auftraggeber nur insoweit ausgeübt werden, als es auf unmittelbaren, aus dem konkreten Vertragsverhältnis resultierenden und hinreichend dargelegten Gegenansprüchen beruht und diese mindestens in Textform und nachvollziehbar dargelegt wurden.

4.7

Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Vergütung ist die Robin Branding GmbH berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen, sofern sie den*die Auftraggeber:in zuvor auf die ausstehende Zahlung hingewiesen und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

5. Nutzungsrechte, Schutz der Leistungen, Vertraulichkeit

5.1

Die Robin Branding GmbH räumt dem*der Auftraggeber:in die für den vertraglich vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vereinbarten Arbeitsergebnissen ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel nur das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht eingeräumt.

5.2

Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den*die Auftraggeber:in über.

5.3

Vorschläge, Briefings, Weisungen, Textvorgaben, Freigaben, Änderungswünsche, Korrekturen, Referenzbeispiele, Marken-, Kampagnen- oder Produktionsvorgaben, technische, funktionale oder gestalterische Vorgaben sowie sonstige Mitwirkungshandlungen des*der Auftraggeber:in oder seiner*ihrer Mitarbeitenden an Entwürfen, Layouts, Reinzeichnungen, Produktionsdaten, Wireframes, Prototypen, Designs, Designsystemen, Quellständen oder sonstigen Arbeitsergebnissen begründen  für sich genommen, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde, keine Urheber-, Miturheber-, Leistungsschutz-, Eigentums- oder sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Mitwirkung der inhaltlichen Konkretisierung, Überprüfung oder Überarbeitung der beauftragten Leistungen dient.

5.4

Der vereinbarte Nutzungsumfang bestimmt sich nach dem Vertrag, insbesondere nach Inhalt, Nutzungsart, Nutzungsgebiet, Nutzungsdauer und Nutzerkreis. Jede Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere Bearbeitung, Umgestaltung, Weitergabe an Dritte, Mehrfachverwertung, Nutzung in weiteren Medien, Märkten, Ländern, Produkten oder Plattformen, bedarf der vorherigen Zustimmung der Robin Branding GmbH in Textform und ist gesondert zu vergüten.

5.5

Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten sowie jede Einräumung von Unterlizenzen an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Robin Branding GmbH in Textform, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.6

Soweit die Leistungen der Robin Branding GmbH urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützt, ist eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Nutzungsumfangs unzulässig und berechtigt die Robin Branding GmbH insbesondere zur Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen.

5.7

Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte, Layouts, Prototypen, Reinzeichnungen, Produktionsdaten, Präsentationen, Gestaltungsraster, Designsysteme, Texte, Illustrationen, Infografiken, Wireframes, Quellcodes, Dokumentationen, Spezifikationen und sonstige Vorarbeiten der Robin Branding GmbH dürfen ohne deren ausdrückliche Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, bearbeitet, offengelegt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn diese Leistungen die Voraussetzungen urheberrechtlichen Schutzes im Einzelfall nicht erreichen.

5.8

Der*Die Auftraggeber:in verpflichtet sich, die ihm*ihr im Rahmen der Vertragsdurchführung überlassenen und nicht zur Veröffentlichung bestimmten Unterlagen, Informationen, Dateien und Arbeitsergebnisse der Robin Branding GmbH vertraulich zu behandeln. Soweit es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG handelt, wird der*die Auftraggeber:in angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen treffen und diese weder unbefugt erlangen, nutzen noch offenlegen.

5.9

Änderungen oder Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse der Robin Branding GmbH sind nur zulässig, soweit dies vertraglich vereinbart oder zur vertragsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich ist. Weitergehende Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Robin Branding GmbH.

5.10

Die Herausgabe von offenen Dateien, Quellcodes, editierbaren Arbeitsdateien, Bibliotheken, Komponenten, Designsystem-Dateien, Vorstufen, Entwicklungsständen, Produktionsmitteln oder sonstigen internen Arbeitsgrundlagen ist nur geschuldet, wenn und soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Nennung der Robin Branding GmbH

6.1

Die Robin Branding GmbH ist berechtigt, als Urheber:in der von Robin Branding GmbH gestalteten Leistungen in branchenüblicher Weise genannt zu werden, soweit dies technisch möglich, verkehrsüblich und dem*der Auftraggeber:in zumutbar ist.

6.2

Ort und Form der Nennung richten sich nach der jeweiligen Leistung und der vertraglichen Vereinbarung. Die Nennung kann insbesondere im Impressum, im Footer, in den Credits, in der Projektbeschreibung, in Ausstellungen, Veröffentlichungen, Social-Media-Posts, im App-Store-Eintrag oder in sonst geeigneter Weise erfolgen.

6.3

Eine Pflicht zur Nennung der Robin Branding GmbH im Impressum besteht. Gesetzliche Pflichtangaben des*der Auftraggeber:in bleiben unberührt.

6.4

Der*Die Auftraggeber:in darf eine vereinbarte Namensnennung nur aus berechtigtem Grund unterlassen oder entfernen, insbesondere wenn rechtliche, technische, gestalterische, plattformbezogene oder produktionstechnische Gründe entgegenstehen. In diesem Fall werden sich die Parteien über eine angemessene alternative Form der Nennung abstimmen.

7. Fremdleistungen, Produktion, Nebenkosten

7.1

Die Robin Branding GmbH ist nach vorheriger Abstimmung mit dem*der Auftraggeber:in berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des*der Auftraggeber:in zu bestellen. Dies gilt insbesondere für Druckproduktionen, Satz- und Reproleistungen, Illustrations-, Bild-, Schrift- und Softwarelizenzen, den Bezug von Drittsoftware, Stockmaterial, Übersetzungen, Lektorat, Reinzeichnungshilfen und der Inanspruchnahme sonstiger Produktions-, Beschaffungs- oder technischer Dienstleistungen.

7.2

Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Robin Branding GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der*die Auftraggeber:in, die Robin Branding GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Die Robin Branding GmbH ist berechtigt, diese Kosten weiterzuberechnen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

7.3

Auslagen für notwendige Nebenkosten, insbesondere für Druckmuster, Stockmaterial, Schriften, Präsentationsmaterialien und Fremdproduktionen, Testsysteme, Domains, Hosting, Versand, Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Abstimmung dem*der Auftraggeber:in zu erstatten.

7.4

Die Robin Branding GmbH ist nicht verpflichtet, Fremdleistungen aus eigenen Mitteln vorzufinanzieren.

8. Eigentum an Entwürfen und Daten

8.1

Es werden nur Nutzungsrechte eingeräumt. Das Eigentum an allen mit der Gestaltung im Zusammenhang stehenden körperlichen Gegenständen, Entwürfen, Reinzeichnungen, Daten, Konzepten, Layouts, Präsentationen, Dateien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleibt bei der Robin Branding GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.2

Hat die Robin Branding GmbH dem*der Auftraggeber:in Daten und Dateien, insbesondere sogenannte offene Dateien, zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur im vertraglich vereinbarten Umfang und nur mit vorheriger Zustimmung der Robin Branding GmbH verändert werden.

8.3

Die Robin Branding GmbH ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Zwischenschritte, offene Arbeits- und Quellstände, Produktionsmittel oder Archivfassungen dauerhaft aufzubewahren, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Eigenwerbung, Referenzen

9.1

Die Robin Branding GmbH darf die erstellten Arbeiten zu eigenen Referenzzwecken nutzen, insbesondere sie auf ihrer Website, in Portfolios, Präsentationen, Wettbewerben, Pitches, Social-Media-Kanälen, Ausstellungen oder bei Kundenanfragen zeigen, sofern kein überwiegendes berechtigtes Geheimhaltungsinteresse des*der Auftraggeber:in entgegensteht.

9.2

Der*Die Auftraggeber:in wird die Robin Branding GmbH rechtzeitig auf besondere Geheimhaltungsinteressen hinweisen. In diesem Fall werden die Parteien eine angemessene Lösung für die Referenznutzung abstimmen.

9.3

Die Robin Branding GmbH ist berechtigt, den*die Auftraggeber:in in branchenüblicher Weise als Referenzkunden zu benennen, sofern dem keine berechtigten Interessen des*der Auftraggeber:in entgegenstehen.

10. Haftung

10.1

Die Robin Branding GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleibt unberührt.

10.2

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Robin Branding GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der*die Auftraggeber:in regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.3

Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des*der Auftraggeber:in an Dritte erteilt werden, übernimmt die Robin Branding GmbH gegenüber dem*der Auftraggeber:in keine Haftung für Leistungen dieser Dritten, es sei denn, die Robin Branding GmbH trifft bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden.

10.4

Der*Die Auftraggeber:in versichert, dass er*sie zur Verwendung aller Robin Branding GmbH übergebenen Daten, Inhalte und Vorlagen berechtigt ist. Sollte er*sie entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der*die Auftraggeber:in die Robin Branding GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei, soweit er*sie die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

10.5

Der*Die Auftraggeber:in hat ihm*ihr vorgelegte Entwürfe, Inhalte, Freigabestände, Produktionsdaten und sonstige Arbeitsergebnisse auf sachliche Richtigkeit und erkennbare Mängel zu überprüfen und freizugeben. Für von dem*der Auftraggeber:in freigegebene und erkennbare Fehler haftet die Robin Branding GmbH nicht, es sei denn, der Fehler wurde arglistig verschwiegen oder beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.6

Die Robin Branding GmbH schuldet keine Rechtsberatung. Der*Die Auftraggeber:in hat die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Leistungen, insbesondere in Bezug auf Kennzeichnung, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Datenschutz, Plattformregeln, Druckfreigaben und sonstige gesetzliche Anforderungen, grundsätzlich selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen. Die Robin Branding GmbH wird den*die Auftraggeber:in auf ihr bekannte rechtliche Risiken hinweisen, soweit diese für die Robin Branding GmbH im Rahmen des Auftrags erkennbar sind.

10.7

Soweit die Haftung der Robin Branding GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter:innen.

11. Vorzeitige Vertragsbeendigung

11.1

Der*Die Auftraggeber:in kann den Vertrag bis zur Vollendung der Leistung jederzeit kündigen. Im Falle einer freien Kündigung behält die Robin Branding GmbH den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; sie muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie infolge der Vertragsaufhebung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der eigenen Arbeitskraft erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

11.2

Ist bei der Durchführung des Auftrags eine Mitwirkungshandlung des*der Auftraggeber:in erforderlich und unterlässt der*die Auftraggeber:in diese trotz Aufforderung und angemessener Fristsetzung, ist die Robin Branding GmbH berechtigt, die ihr gesetzlich zustehenden Rechte geltend zu machen. Insbesondere kann sie eine angemessene Entschädigung verlangen und nach Maßgabe des § 643 BGB kündigen.

11.3

Gerät der*die Auftraggeber:in mit einer fälligen Zahlung in Verzug und leistet er*sie auch nach angemessener Nachfrist nicht, ist die Robin Branding GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.

11.4

Im Falle einer wirksamen Kündigung aus wichtigem Grund sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Bereits begonnene, aber noch nicht vollständig abgeschlossene Leistungen sind anteilig nach dem bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Aufwand oder nach dem erreichten Leistungsstand zu vergüten.

11.5

Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.6

Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

12. Datenschutz

12.1

Die Robin Branding GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des*der Auftraggeber:in, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie, soweit einschlägig, zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

12.2

Soweit die Robin Branding GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des*der Auftraggeber:in verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

12.3

Eine datenschutzrechtliche Prüfung oder Beratung der von dem*der Auftraggeber:in eingesetzten Inhalte, Prozesse, Tools oder Plattformen ist nicht geschuldet.

12.4

Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Einbindung von Diensten Dritter, insbesondere Analyse-, Tracking-, Marketing- oder Medien-Diensten, ist der*die Auftraggeber:in verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einholung erforderlicher Einwilligungen gemäß   § 25 TTDSG sowie Art. 6 DSGVO.

12.5

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Speicherdauer, Betroffenenrechten und Kontaktmöglichkeiten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Robin Branding GmbH in ihrer jeweils geltenden Fassung.

13. Schlussabstimmungen

13.1

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVG ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13.2

Erfüllungsort ist der Sitz der Robin Branding GmbH, sofern sich aus der Natur des Schuldverhältnisses nichts anderes ergibt.

13.3

Ist der*die Auftraggeber:in Kaufmann:frau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Robin Branding GmbH. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

13.4

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung abbedungen werden kann.

13.5

Diese AVG gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss einbezogenen Fassung.
Stand: Oktober 2026
Robin Branding GmbH, Luisenstraße 87a, 42103 Wuppertal
Geschäftsführung: Peter Bürger, Dylan Knörr, Sarah Knörr
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Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in unserer Kommunikation das generische Maskulinum. Alle verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.